Eine vorherige Zustimmung für elektronische Post ist ausnahmsweise nicht notwendig, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:
- der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
- die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und
- der Kunde hat die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Nachrichten bei der Erhebung und
- bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
- der Kunde hat die Zusendung nicht im Vorhinein abgelehnt. Insbesondere darf nicht an Empfänger, die in die Robinson-Liste eingetragen sind, gesendet werden. Diese Liste wird bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Rundfunk geführt und ist vom Absender immer zu beachten, wenn keine Zustimmung vorliegt.
Source: Wikipedia